Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz begleitet Brautpaare oder andere Personen bei deren Feiern (bspw. Hochzeiten, Namensgebungsfeiern von Kindern, Trauerfeiern, usw.).
Bei allen von Wunderworte Traurednerin Sabrina zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgende Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich verständlich regeln.
Spezielle Regelungen
1. Trauzeremonien u.a. Feierlichkeiten
§ 1 Pflichten der Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung ihrer Leistungen rechtzeitig mitzuteilen und sich an die vereinbarten Termine zu halten.
§ 2 Leistungsänderungen
1. Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Trauort oder Traudatum, ist
Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz dazu berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
2. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 20 Wochen vor dem vereinbarten Termin, in das folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden. Sollte Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz den gewünschten Termin des Kunden wahrnehmen können, gilt der Preis des Vorjahres als Sonderkondition vereinbart.
3. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 20 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das übernächste oder darauf folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden.
4. Bei einer Verschiebung des Trautermins ab 19 Wochen vor dem vereinbarten Traubeginn hat Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz das Recht, die Regelungen der vorstehenden Ziffern 3 oder 4 oder die Stornoregelung nach §4 zur Anwendung zu bringen.
§ 3 Honorar und Zahlungen
1. Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot von Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz an den Kunden.
2. Das Honorar ist in zwei Raten fällig und wird von Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz nach dem ersten Traugespräch in Rechnung gestellt.
3. Die erste Rate ist nach dem ersten Traugespräch fällig. Die zweite Rate ist 20 Wochen vor dem Trautermin fällig.
4. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 20 Wochen vor dem vereinbarten Termin innerhalb eines Kalenderjahres, wird die 2. Rate wie vereinbart fällig, sofern seitens Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz ein neuer Termin zur Verfügung steht und dieser von ihr wahrgenommen werden kann. Kann kein neuer Termin gefunden werden, gelten die Stornoregelungen nach § 4.
§ 4 Stornoregelungen
1. Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
1.1 wird eine vereinbarte Leistung bis 20 Wochen vor dem Trautermin stoniert, behält Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz einen Anspruch auf Zahlung der ersten Rate.
Eine bereits gezahlte Rate wird nicht erstattet. Es entstehen keine weiteren Kosten.
2.2. wird eine vereinbarte Leistung unter 20 Wochen vor dem Termin stoniert, behält Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz einen Anspruch auf Zahlung der ersten und
zweiten Rate. Eine bereits gezahlte Rate wird nicht erstattet.
2. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz kein oder nur ein geringerer Schaden, als der mit der Pauschale geltend gemachten Schaden entstanden ist.
3. Bei Stonierung der Trauung und damit des mit einer schriftlichen Vertragsvereinbarung verbindlich gebuchten Trautermins, verzichtet das Brautpaar gänzlich auf die Übermittlung der von Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz bis dahin entwickelten bzw. erstellten Traurede. Dies gilt ebenso für den Fall, wenn das Brautpaar einen Termin verschiebt bzw. verschieben möchte und mit der Verschiebung kein gemeinsamer Ersatztermin mit Wunderworte Traurednerin Sabrina Kurz für einen neuen gemeinsamen Trautermin gefunden werden kann.